Private Krankenversicherung Lexikon

Freiwillige Versicherung

Jeder kann eine freiwillige Versicherung bei einer Krankenversicherung abschließen, wenn das Versicherungsverhältnis mit einer gesetzlichen Krankenkasse beendet ist. Die freiwillige Versicherung kann dann sowohl bei einer privaten Krankenversicherung, als auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung wahrgenommen werden.

Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für:

  • Arbeiter mit einem Jahres-Bruttoeinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze
  • Freiberufler

    und Selbstständige
  • Arbeitnehmer nach einer Auslandsbeschäftigung
  • Schwerbehinderte
  • Berufsanfänger, deren Einkommen über der

    Jahresarbeitsentgeltgrenze

    liegt
  • Kinder von Eltern, die über der Versicherungspflichtgrenze liegen
  • Alle Menschen ohne

    Familienversicherung

Die Mitgliedschaft für die freiwillige Versicherung endet:

  • wenn die Voraussetzung einer

    Familienversicherung

    erfüllt werden
  • bei fristgerechter Kündigung
  • mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft


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