Private Krankenversicherung Lexikon
Freiwillige Versicherung
Jeder kann eine freiwillige Versicherung bei einer Krankenversicherung abschließen, wenn das Versicherungsverhältnis mit einer gesetzlichen Krankenkasse beendet ist. Die freiwillige Versicherung kann dann sowohl bei einer privaten Krankenversicherung, als auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung wahrgenommen werden.
Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für:
Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für:
- Arbeiter mit einem Jahres-Bruttoeinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze
Freiberufler
und Selbstständige- Arbeitnehmer nach einer Auslandsbeschäftigung
- Schwerbehinderte
- Berufsanfänger, deren Einkommen über der
Jahresarbeitsentgeltgrenze
liegt - Kinder von Eltern, die über der Versicherungspflichtgrenze liegen
- Alle Menschen ohne
Familienversicherung
- wenn die Voraussetzung einer
Familienversicherung
erfüllt werden - bei fristgerechter Kündigung
- mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft
zurück