Private Krankenversicherung Lexikon

Gebührenordnung für Ärzte

Die

Gebührenordnung

für Ärzte, kurz GOÄ, ist ein Regelwerk, das die Honorierung ärztlicher Leistungen im privatärztlichen Bereich in Deutschland regelt. Im Gegensatz zur

Gebührenordnung

für die ärztliche Vergütung (GOÄ) werden in der Regel die Honorare für ärztliche Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung durch die

Gebührenordnung

für Ärzte (GOÄ) festgelegt.

Die GOÄ besteht aus einem detaillierten Katalog von ärztlichen Leistungen, die mit entsprechenden Gebührensätzen versehen sind. Diese Sätze orientieren sich an einem Punktwert, der von der

Bundesärztekammer

festgelegt wird. Ärzte multiplizieren die Anzahl der erbrachten Leistungspunkte mit diesem Punktwert, um den finanziellen Anspruch für ihre Dienstleistungen zu berechnen.

Vor allem findet die GOÄ Anwendung, wenn Patienten privat versichert sind oder wenn es sich um Leistungen handelt, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden. In der privaten Krankenversicherung übernehmen die Versicherungen in der Regel die Kosten gemäß den Bestimmungen der GOÄ. Patienten erhalten dann eine Rechnung vom behandelnden Arzt, auf der die erbrachten Leistungen und die entsprechenden Gebührensätze aufgeführt sind.

Die GOÄ ist ein komplexes Regelwerk, das regelmäßig aktualisiert wird, um den medizinischen Fortschritt und die veränderten Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen zu berücksichtigen. Ärzte müssen sich daher mit den aktuellen Bestimmungen vertraut machen, um korrekte Abrechnungen vornehmen zu können.


zurück