Private Krankenversicherung Lexikon

Gebührenordnung

Die

Gebührenordnung

unterscheidet sich zwischen den Behandlergruppen und zwar:

Die

Gebührenordnung

für Zahnärzte und Ärzte sehen den Gebührenrahmen
  • für Leistungen der Laboratoriumsdiagnostik
  • für medizinisch-technische Leistungen
  • für persönliche ärztliche Leistungen

In der

Gebührenordnung

werden auch Bemessungskriterien berücksichtigt für
  • den Schweregrad einer Krankheit
  • die Umstände bei der Behandlungsausführung
  • Zeitaufwand und Schwierigkeiten der Einzelleistungen
Dagegen sind pauschal formalisierte Honorarvereinbarungen ohne Bezug zum Einzelfall nicht rechtswirksam. Der Bundesgerichtshof hat daher folgendes für rechtlich unzulässig erklärt:
  • Vereinbarungen über den 7-fachen Satz der

    Gebührenordnung

    , wenn im Notfall keine freie

    Arztwahl

    besteht
  • Pauschalhonorare für spezielle ärztliche Leistungen


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