Private Krankenversicherung Lexikon
Gebührenordnung
Die
Die
In der
Dagegen sind pauschal formalisierte Honorarvereinbarungen ohne Bezug zum Einzelfall nicht rechtswirksam. Der Bundesgerichtshof hat daher folgendes für rechtlich unzulässig erklärt:
Gebührenordnung
unterscheidet sich zwischen den Behandlergruppen und zwar:- GebüH = das Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker
- GOZ = die
Gebührenordnung
für Zahnärzte - GOÄ = die
Gebührenordnung
für Ärzte
Die
Gebührenordnung
für Zahnärzte und Ärzte sehen den Gebührenrahmen- für Leistungen der Laboratoriumsdiagnostik
- für medizinisch-technische Leistungen
- für persönliche ärztliche Leistungen
In der
Gebührenordnung
werden auch Bemessungskriterien berücksichtigt für- den Schweregrad einer Krankheit
- die Umstände bei der Behandlungsausführung
- Zeitaufwand und Schwierigkeiten der Einzelleistungen
- Vereinbarungen über den 7-fachen Satz der
Gebührenordnung
, wenn im Notfall keine freieArztwahl
besteht - Pauschalhonorare für spezielle ärztliche Leistungen
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