Private Krankenversicherung Lexikon

Gesundheitsprüfung

Die

Gesundheitsprüfung

stellt den Gesundheitszustand eines neuen Kunden fest. Dies gilt als Grundlage der Entscheidung, unter welchen

Voraussetzungen

ein Versicherungsvertrag mit diesem Kunden abgeschlossen werden soll oder auch nicht. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist die Freiheit der Versicherungsunternehmen, einen

Antrag

an- oder abzulehnen. Erst mit Hilfe der

Gesundheitsprüfung

kommt also ein Vertrag zwischen dem Antragsteller und dem Versicherungsunternehmen zustande, wenn sich beide über diese Voraussetzung einig sind.

Eine

Gesundheitsprüfung

wird grundsätzlich in Bereichen der Risikoversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der privaten Krankenversicherung durchgeführt. Dazu kann die

Gesundheitsprüfung

aber auch in Kombinationsprodukten erfolgen. Die Fragen zur

Gesundheitsprüfung

kann der Kunde selber beantworten oder aber der Arzt wird von seiner Schweigepflicht nur gegenüber dem Versicherer entbunden und kann dem Versicherer dann die erforderlichen Angaben direkt beantworten. Verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist immer der Versicherungsnehmer.

Aus dem Ergebnis der

Gesundheitsprüfung

hat der Versicherer die Möglichkeiten, den Vertrag ohne Einschränkung zu einem höheren

Beitrag

mit dem Ausschluss bestimmter Erkrankungen anzunehmen oder den Vertrag komplett oder teilweise abzulehnen. Macht der Versicherungsnehmer unwissentlich oder wissentlich falsche Angaben, kann der Versicherer grundsätzlich vom Vertrag zurücktreten. Werden die Angaben nicht vorsätzlich falsch gemacht, besteht nur die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Wurden die Angaben der

Gesundheitsprüfung

grob fahrlässig gemacht, kann der Versicherer geänderte Konditionen oder einen Beitragszuschlag verlangen. Durch arglistige Täuschung kann der Vertrag durch den Versicherer auch angefochten werden.


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