Private Krankenversicherung Lexikon
Gesundheitsprüfung
Die
Eine
Aus dem Ergebnis der
Gesundheitsprüfung
stellt den Gesundheitszustand eines neuen Kunden fest. Dies gilt als Grundlage der Entscheidung, unter welchenVoraussetzungen
ein Versicherungsvertrag mit diesem Kunden abgeschlossen werden soll oder auch nicht. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist die Freiheit der Versicherungsunternehmen, einenAntrag
an- oder abzulehnen. Erst mit Hilfe derGesundheitsprüfung
kommt also ein Vertrag zwischen dem Antragsteller und dem Versicherungsunternehmen zustande, wenn sich beide über diese Voraussetzung einig sind.Eine
Gesundheitsprüfung
wird grundsätzlich in Bereichen der Risikoversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der privaten Krankenversicherung durchgeführt. Dazu kann dieGesundheitsprüfung
aber auch in Kombinationsprodukten erfolgen. Die Fragen zurGesundheitsprüfung
kann der Kunde selber beantworten oder aber der Arzt wird von seiner Schweigepflicht nur gegenüber dem Versicherer entbunden und kann dem Versicherer dann die erforderlichen Angaben direkt beantworten. Verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben ist immer der Versicherungsnehmer.Aus dem Ergebnis der
Gesundheitsprüfung
hat der Versicherer die Möglichkeiten, den Vertrag ohne Einschränkung zu einem höherenBeitrag
mit dem Ausschluss bestimmter Erkrankungen anzunehmen oder den Vertrag komplett oder teilweise abzulehnen. Macht der Versicherungsnehmer unwissentlich oder wissentlich falsche Angaben, kann der Versicherer grundsätzlich vom Vertrag zurücktreten. Werden die Angaben nicht vorsätzlich falsch gemacht, besteht nur die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Wurden die Angaben derGesundheitsprüfung
grob fahrlässig gemacht, kann der Versicherer geänderte Konditionen oder einen Beitragszuschlag verlangen. Durch arglistige Täuschung kann der Vertrag durch den Versicherer auch angefochten werden.zurück