Private Krankenversicherung Lexikon

Gesundheitssystem

Das

Gesundheitssystem

regelt in Deutschland die Beziehungen im Gesundheitswesen zwischen Versicherten, Versicherungen, Leistungserbringern (Ärzte,

Apotheker

etc.) und anderen eingebundenen Gruppen in Deutschland. Das

Gesundheitssystem

umfasst demnach alle Leistungserbringer, den Staat, die

Unfall

-, Pflege-, Renten- und Krankenversicherungen, die kassenärztliche Vereinigung, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber und deren Verbände, weitere Interessenverbände und natürliche die Patienten, teilweise vertreten durch Patientenverbände und Selbsthilfeorganisationen.

Die Versorgungsleistungen im

Gesundheitssystem

werden weitgehend privat erbracht, abgesehen von staatlichen Krankenhäusern. Diese werden häufig noch in gemeinnütziger Trägerschaft geführt, sind inzwischen jedoch zunehmend privatisiert. Im

Gesundheitssystem

dominieren außerhalb der Krankenhäuser die freien Berufe, z.B. niedergelassene Ärzte und

Apotheker

und private Unternehmen (pharmazeutische und medizintechnische Industrie). Der Staat beteiligt sich am

Gesundheitssystem

in Form von Gesundheitsämtern, Hochschulkliniken und kommunalen Krankenhäusern.

Das

Gesundheitssystem

wird zum größten Teil durch die Bevölkerung in Deutschland finanziert, die meistens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Daraus geben sich die Beiträge, die sich überwiegend am Einkommen des Versicherten orientieren. Familienmitglieder sind unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichert. Der Leistungsanspruch ist unabhängig von der Höhe der Beiträge, aber mittlerweile machen

Zuzahlungen

oder Selbstbeteiligungen einen steigenden Anteil an der Finanzierung im

Gesundheitssystem

aus.


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