Private Krankenversicherung Lexikon
Gesundheitssystem
Das
Die Versorgungsleistungen im
Das
Gesundheitssystem
regelt in Deutschland die Beziehungen im Gesundheitswesen zwischen Versicherten, Versicherungen, Leistungserbringern (Ärzte,Apotheker
etc.) und anderen eingebundenen Gruppen in Deutschland. DasGesundheitssystem
umfasst demnach alle Leistungserbringer, den Staat, dieUnfall
-, Pflege-, Renten- und Krankenversicherungen, die kassenärztliche Vereinigung, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber und deren Verbände, weitere Interessenverbände und natürliche die Patienten, teilweise vertreten durch Patientenverbände und Selbsthilfeorganisationen.Die Versorgungsleistungen im
Gesundheitssystem
werden weitgehend privat erbracht, abgesehen von staatlichen Krankenhäusern. Diese werden häufig noch in gemeinnütziger Trägerschaft geführt, sind inzwischen jedoch zunehmend privatisiert. ImGesundheitssystem
dominieren außerhalb der Krankenhäuser die freien Berufe, z.B. niedergelassene Ärzte undApotheker
und private Unternehmen (pharmazeutische und medizintechnische Industrie). Der Staat beteiligt sich amGesundheitssystem
in Form von Gesundheitsämtern, Hochschulkliniken und kommunalen Krankenhäusern.Das
Gesundheitssystem
wird zum größten Teil durch die Bevölkerung in Deutschland finanziert, die meistens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Daraus geben sich die Beiträge, die sich überwiegend am Einkommen des Versicherten orientieren. Familienmitglieder sind unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei mitversichert. Der Leistungsanspruch ist unabhängig von der Höhe der Beiträge, aber mittlerweile machenZuzahlungen
oder Selbstbeteiligungen einen steigenden Anteil an der Finanzierung imGesundheitssystem
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