Private Krankenversicherung Lexikon
Grundpflege
Grundpflege
oder auch Direkte Pflege bezeichnet grundlegende, gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen in den Pflegeberufen der Kranken-, Gesundheits-, Kindergesundheits-, Heilerziehungs- und der Altenpflege. DieGrundpflege
umfasst die Bereiche der Ernährung, der Mobilität, der Körperpflege und andere nicht medizinische Pflegetätigkeiten aus den Bereichen des täglichen Lebens. Dazu kommen in derGrundpflege
die Durchführung von ärztlich verordneten Behandlungen, wie die Verabreichung von Injektionen, Medikamenten und Verbandswechsel.Der individuelle Bedarf an
Grundpflege
hat eine entscheidende Bedeutung auf die Einordnung eines Pflegebedürftigen in diePflegegrade
der Pflegeversicherung und der damit verbundenen Kostenübernahme durch diePflegekasse
. So muss mindestens derPflegegrad
1 vorliegen, damit die Kosten einer täglichen einmaligenGrundpflege
bei derPflegekasse
eingereicht werden können.zurück

