Private Krankenversicherung Lexikon

Grundschutztarif

Auf die tariflichen Regelungen der privaten Krankenversicherungen (PKV) bezieht sich der

Grundschutztarif

, daneben werden auch Bezeichnungen wie Vollversicherungstarif oder Elementartarif verwendet. Verschiedene Versicherungsunternehmen bieten seit einiger Zeit genau diese Tarife an, um die größere Marktkompetenz zu den gesetzlich geregelten Krankenversicherungen vorzuweisen.

Der

Grundschutztarif

beinhaltet alle vorgeschriebenen gesetzlichen Leistungen, die auch von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) angeboten werden. Also ist der

Grundschutztarif

das genaue Gegenstück zu den gesetzlichen Krankenversicherungen. Je nach Versicherungsgesellschaft können die Leistungen schwanken, generell sind Leistungen eines Grundschutztarifs auf ein Minimun reduziert. So sind zum Beispiel in Grundtarifen der privaten Krankenversicherungen Heilpraktikerbehandlungen oft mit inbegriffen, aber beim

Grundschutztarif

entfallen die weiteren Extras.

Als Vorteil des Grundschutztarifs ist auf jeden Fall der günstigere

Beitrag

zu nennen, allerdings entfallen dann natürlich auch die Extraleistungen auf ein Minimum. Darüber hinaus kann beim Einstieg in den

Grundschutztarif

die Risikoprüfung entfallen, dies wird jedoch von den einzelnen privaten Krankenversicherungen individuell geregelt. Generell ist der

Grundschutztarif

besonders gut für Personen geeignet, die sich vor Kurzem selbstständig gemacht haben und in die private Krankenversicherung eingestiegen sind.


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