Private Krankenversicherung Lexikon
Härtefallregelung
Damit Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) auch in Härtefällen nicht durch
Die individuelle Belastungsgrenze der
Nach Ablauf eines Kalenderjahres müssen chronisch Kranke die weitere Dauer der Behandlung nachweisen und falls erforderlich, durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (
Damit die
Eine Reduzierung des Jahresbruttoeinkommens um einen bestimmten Freibetrag zur Ermittlung der
Zuzahlungen
überbelastet werden, gibt es eine Obergrenze fürZuzahlungen
, dieHärtefallregelung
(Überforderungsklausel). Danach müssen Versicherte nach § 62 SGB V innerhalb eines Jahres nurZuzahlungen
bis zur Belastungsgrenze tragen. Wird diese innerhalb eines Jahres überschritten, stellt die Krankenkasse dem Versicherten eine Bescheinigung aus, wodurch für das Kalenderjahr keineZuzahlungen
mehr zu leisten sind.Die individuelle Belastungsgrenze der
Härtefallregelung
beträgt:- 2% vom jährlichen Jahresbruttoeinkommen
- 1% vom jährlichen Jahresbruttoeinkommen für chronisch Kranke
Nach Ablauf eines Kalenderjahres müssen chronisch Kranke die weitere Dauer der Behandlung nachweisen und falls erforderlich, durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (
MDK
) auf Notwendigkeit und Behandlungsdauer nachprüfen lassen.Damit die
Härtefallregelung
zum Tragen kommt, muss das Jahresbruttoeinkommen des Versicherten ermittelt werden. Dazu zählen alle Einkünfte zur Finanzierung des Lebensunterhaltes wie z.B. Renten, Gehälter, Mieteinnahmen, Versorgungsbezüge, Kapitalzinsen sowie die Bruttoeinnahmen von Angehörigen oder Lebenspartner, die mit dem Versicherten gemeinsam in einem Haushalt leben.Eine Reduzierung des Jahresbruttoeinkommens um einen bestimmten Freibetrag zur Ermittlung der
Härtefallregelung
gilt für jedes Kind, zudem werden Einnahmen aus einer Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und Renten oder Beihilfen nach dem Bundesschädigungsgesetz nicht berücksichtigt.zurück