Private Krankenversicherung Lexikon

Haushaltsbegleitgesetz

Sowohl für die private Krankenversicherung (PKV) als auch für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat das

Haushaltsbegleitgesetz

von 1984 verschiedene Auswirkungen. Bei gesetzlich Versicherten kommt es zu einer höheren Beitragspflicht bei Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.

Für gesetzlich Krankenversicherte führt das

Haushaltsbegleitgesetz

zu einer Kürzung von 12,30% (Kinderlose: 12,90%) beim Krankengeld, als Arbeitnehmerbetrag werden davon folgende Beträge abgeführt:
  • 1,30% zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
  • 9,30% zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • 1,70% zur sozialen Pflegeversicherung (+ 0,60% für Kinderlose)

Bei privaten Krankenversicherungen hat das

Haushaltsbegleitgesetz

keine Kürzungen des Tagegeldes im Krankheitsfall zur Folge. Die Beiträge der Arbeitslosenversicherung werden vom privaten Krankenversicherungsverband komplett übernommen. Ob die Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nach Ablauf der 6-wöchigen Gehalts- und Lohnfortzahlung sinnvoll ist, sollte der Versicherungsnehmer beim Rentenversicherungsträger nachfragen.


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