Private Krankenversicherung Lexikon
Haushaltshilfe
Haushaltshilfe
wird von der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Umständen gewährt, wenn der Haushalt eines Versicherten mit Kind nicht mehr weitergeführt werden kann. DieHaushaltshilfe
erbringt die zur Lebensführung notwendigen Hilfsarbeiten in einem fremden Haushalt, solange die Weiterführung des Haushaltes für den Versicherten nicht möglich ist. DieHaushaltshilfe
erbringt Leistungen wie Essen zubereiten, Wäsche waschen, Lebensmittel kaufen, Botengänge sowie Reinigungsarbeiten in der Wohnung.Gesetzlich Versicherte erhalten nur dann eine
Haushaltshilfe
, wenn im Haushalt lebende Personen nicht in der Lage sind, den Haushalt weiter zu führen und folgendeVoraussetzungen
erfüllt werden:- im Rahmen einer Müttergenesungskur
- unter häuslicher Krankenpflege
- während einer medizinisch notwendigen Behandlung
- für die Dauer einer stationären Behandlung
- im Zeitraum einer Vorsorgekur
- zu Beginn der
Haushaltshilfe
ein Kind unter 12 Jahren oder ein hilfsbedürftiges Kind im Haushalt lebt
Die Kosten für eine
Haushaltshilfe
werden in angemessener Höhe und Stundenzahl von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, die sich dabei am tariflichen Entgelt einer angestelltenHaushaltshilfe
orientieren. Versicherte über 18 Jahre müssen allerdings einen Eigenanteil zuzahlen, dieser beträgt 10% der Kosten für die eineHaushaltshilfe
in Anspruch genommen wurde. Der Eigenanteil ist begrenzt auf mindestens 5 Euro oder maximal 10 Euro pro Tag. Bei Schwangerschaft oder Geburt entfällt diese Zuzahlung.zurück

