Private Krankenversicherung Lexikon
Heilbehandlung
Nachdem ein
Die
Versicherungsfall
eingetreten ist, haben Versicherte Anspruch aufHeilbehandlung
mit dem Ziel, mit allen geeigneten Mitteln den Gesundheitsschaden zu bessern oder zu beseitigen und eine Verschlimmerung zu verhüten und die Folgen abzumildern.Die
Heilbehandlung
umfasst besonders:- die ärztliche Behandlung
- die Erstversorgung
- die zahnärztliche Behandlung inkl. Versorgung mit Zahnersatz
- die häusliche Krankenpflege
- die Versorgung mit Heil-, Hilfs-, Verbands- und Arzneimitteln
- die Behandlung in Reha-Einrichtungen und Krankenhäusern
- die Leistungen zur medizinische Rehabilitation
Ob eine besondere unfallmedizinische
Heilbehandlung
notwendig ist, entscheidet ein von derBerufsgenossenschaft
bestellter und unfallmedizinisch erfahrenerFacharzt
aufgrund eigener Untersuchungen. Besonders schwerwiegende Verletzungen werden in speziell zugelassenen Krankenhäusern mit erfahrenen Fachärzten und Spezialeinrichtungen behandelt.Vor der
Heilbehandlung
haben Patienten das Recht, von ihrem Arzt in einem persönlichen Gespräch sachkundig, angemessen und verständlich aufgeklärt und beraten zu werden. Die Aufklärung beinhaltet je nach Erkrankung:- die
Diagnose
- die geeignete Vorbeugung
- Risiken und Nutzen diagnostischer Maßnahmen
- Chancen der
Heilbehandlung
im Vergleich zum Verlauf ohneHeilbehandlung
- Nutzen und Risiken der
Heilbehandlung
inkl.Arzneimittel
- die Behandlung der Krankheit und Alternativen mit unterschiedlichen Risiken
- Risiken und Nutzen der Behandlung
- eine mögliche Nachbehandlung
Auch wenn sich Arzt und Patient nicht verständigen können, muss die Aufklärung und Beratung verstehbar sein. Der Arzt muss sich also davon überzeugen, dass der Patient die Informationen verstanden hat. Allerdings ist der Arzt nicht für die Hinzuziehung eines Dolmetschers verantwortlich und kann die Behandlung ablehnen, wenn es kein Notfall ist.
zurück