Private Krankenversicherung Lexikon

Heilbehandlung

Nachdem ein

Versicherungsfall

eingetreten ist, haben Versicherte Anspruch auf

Heilbehandlung

mit dem Ziel, mit allen geeigneten Mitteln den Gesundheitsschaden zu bessern oder zu beseitigen und eine Verschlimmerung zu verhüten und die Folgen abzumildern.

Die

Heilbehandlung

umfasst besonders:

  • die ärztliche Behandlung
  • die Erstversorgung
  • die zahnärztliche Behandlung inkl. Versorgung mit Zahnersatz
  • die häusliche Krankenpflege
  • die Versorgung mit Heil-, Hilfs-, Verbands- und Arzneimitteln
  • die Behandlung in Reha-Einrichtungen und Krankenhäusern
  • die Leistungen zur medizinische Rehabilitation

Ob eine besondere unfallmedizinische

Heilbehandlung

notwendig ist, entscheidet ein von der

Berufsgenossenschaft

bestellter und unfallmedizinisch erfahrener

Facharzt

aufgrund eigener Untersuchungen. Besonders schwerwiegende Verletzungen werden in speziell zugelassenen Krankenhäusern mit erfahrenen Fachärzten und Spezialeinrichtungen behandelt.

Vor der

Heilbehandlung

haben Patienten das Recht, von ihrem Arzt in einem persönlichen Gespräch sachkundig, angemessen und verständlich aufgeklärt und beraten zu werden. Die Aufklärung beinhaltet je nach Erkrankung:
  • die

    Diagnose

  • die geeignete Vorbeugung
  • Risiken und Nutzen diagnostischer Maßnahmen
  • Chancen der

    Heilbehandlung

    im Vergleich zum Verlauf ohne

    Heilbehandlung

  • Nutzen und Risiken der

    Heilbehandlung

    inkl.

    Arzneimittel

  • die Behandlung der Krankheit und Alternativen mit unterschiedlichen Risiken
  • Risiken und Nutzen der Behandlung
  • eine mögliche Nachbehandlung

Auch wenn sich Arzt und Patient nicht verständigen können, muss die Aufklärung und Beratung verstehbar sein. Der Arzt muss sich also davon überzeugen, dass der Patient die Informationen verstanden hat. Allerdings ist der Arzt nicht für die Hinzuziehung eines Dolmetschers verantwortlich und kann die Behandlung ablehnen, wenn es kein Notfall ist.


zurück