Private Krankenversicherung Lexikon
Heilmittel
Gemäß § 4 Abs. 3.2 AVB KKV sind
Folgende
Wenn die
Heilmittel
Anwendungen der physikalischen Medizin, die nur von entsprechend ausgebildeten Personen wie Ärzten oder Heilpraktikern verordnet werden dürfen, dem Heilerfolg oder dem Heilzweck dienen und zur Linderung derPflegebedürftigkeit
beitragen. Ebenso könnenHeilmittel
verordnet werden, um Gefährdungen von gesundheitlichen Entwicklungen von Kindern entgegenzuwirken.Folgende
Heilmittel
zählen dazu:- Ergotherapien
- Bestrahlungen
- Inhalationen
Krankengymnastik
- Lichttherapie
- Sprachtherapie
- medizinische Bäder
- Massagen
Wenn die
Heilmittel
von einem Arzt oderHeilpraktiker
verordnet werden, erstatten private Krankenversicherungen die Leistungen, wenn diese von den Versicherungen anerkannt wurden. Dann handelt es sich um Mittel der Alternativmedizin, die sich praxisbezogen bewährt haben. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen kann der Arzt dieHeilmittel
nur dann verordnen, wenn der Nutzen auch wirklich gewährleistet ist. Im Heilmittelkatalog sind alle verordnungsfähigenHeilmittel
mit entsprechenden Krankheitsbildern vorgeschrieben. Die Zuzahlung für gesetzlich Versicherte beträgt 10 Prozent der Kosten zuzüglich nochmal 10 Euro je Verordnung.zurück

