Private Krankenversicherung Lexikon
Heilpraktiker
Heilpraktiker
zählen zu den Heilberufen, die ihren Beruf auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes von 1939 ausüben. Obwohl sie keine ärztliche Ausbildung haben, dürfen sie Leiden, Körperschäden und Krankheiten bei Menschen heilen oder mindestens lindern. Dabei betrachtenHeilpraktiker
den Patienten als Gesamtsystem aus Seele, Geist und Körper, die Krankheit stellt dabei den Ausdruck einer Störung innerhalb des Systems dar.Traditionell begründen
Heilpraktiker
ihre Verfahren und Vorstellungen auf die Naturheilkunde, denn sowohl Diagnostik als auch Therapie beruhen zum Großteil auf folgende Verfahren der Naturheilkunde (Liste unvollständig):- Farbtherapie
- Irisdiagnose
Psychotherapie
- Physiotherapie
- Therapie mit Schüsslersalzen
Akupunktur
Homöopathie
- Massagen
- Osteopathie
- Fußreflexzonenmassage
Heilpraktiker
benötigen keine medizinische Ausbildung, um Krankheiten bei Patienten zu heilen oder zu lindern. Allerdings müssenHeilpraktiker
eine Prüfung vor dem Gesundheitsamt ablegen, das feststellt, ob derHeilpraktiker
über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Spezielle Heilpraktikerschulen bieten 2-jährige Heilpraktikerausbildungen an, die durch weitere Fachausbildungen ergänzt werden können.zurück

