Private Krankenversicherung Lexikon
Heimbedürftigkeitsbescheinigung
Durch die
Generell wird die
Heimbedürftigkeitsbescheinigung
wird die Notwendigkeit einer Heimunterbringung für eine Person bezeugt. Das entsprechende Dokument wird von einem Sachverständigen ausgestellt, wobei zu beachten ist, dass dieHeimbedürftigkeitsbescheinigung
nur zum Tragen kommt, wenn die Unterbringung in einem Heim aus eigenen Mitteln finanziell nicht tragbar ist sowie darüber hinaus Zusatzleistungen des Sozialamtes oder der Pflegekassen in Anspruch genommen werden.Generell wird die
Heimbedürftigkeitsbescheinigung
immer vom Medizinischen Dienst ausgestellt. Kommt es zu keinerHeimbedürftigkeitsbescheinigung
, richten sich die Leistungen nach dem Satz des Pflegegrads für den häuslichen und ambulanten Pflegebereich. Es gibt jedoch Alten- und Pflegeheime, die ohneHeimbedürftigkeitsbescheinigung
keine Patienten aufnehmen, wobei dieHeimbedürftigkeitsbescheinigung
keinenPflegegrad
voraussetzt.zurück

