Private Krankenversicherung Lexikon
Heimrecht
Das
Das
Folgende Punkte werden hier geregelt:
Heimrecht
ist zum Schutz von Älteren, Pflegebedürftigen und Behinderten erlassen worden, die in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht werden und ihren Alltag nicht mehr selber bestreiten können. Oberstes Ziel imHeimrecht
ist der Schutz der Menschen, die in einem Heim aufgenommen wurden. Darüberhinaus werden imHeimrecht
Verwaltungsvereinfachungen und Heimführungsreformen definiert.Das
Heimrecht
gibt außerdem weitere Regelungen für den Heimbau und die Organisationen von stationären Betrieben an, die wiederum in der Rechtsverordnung verankert sind.Folgende Punkte werden hier geregelt:
- Heimmitwirkungsverordnung
- Heimpersonalverordnung
- Heimmindestbauverordnung
Das
Heimrecht
soll allgemein gültige Standards für die Inbetriebnahme eines Heims setzen, sodass während des laufenden Heimbetriebs die festgelegten Regelungen kontrolliert und sichergestellt werden.Fallen häufiger Mängel auf und die einzelnen Punkte zur qualifizierten Standardisierung werden nicht beachtet, kann es zu einem Betriebsstopp oder Beschäftigungsverbot kommen. Das
Heimrecht
selbst ist innerhalb der Bundesländer unterschiedlich geregelt und auch in verschiedenen Behörden angesiedelt. Übergeordnete Behörden können die jeweiligen Landesämter, die Landkreise oder die Versorgungsämter darstellen.zurück