Private Krankenversicherung Lexikon

Heimrecht

Das

Heimrecht

ist zum Schutz von Älteren, Pflegebedürftigen und Behinderten erlassen worden, die in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht werden und ihren Alltag nicht mehr selber bestreiten können. Oberstes Ziel im

Heimrecht

ist der Schutz der Menschen, die in einem Heim aufgenommen wurden. Darüberhinaus werden im

Heimrecht

Verwaltungsvereinfachungen und Heimführungsreformen definiert.

Das

Heimrecht

gibt außerdem weitere Regelungen für den Heimbau und die Organisationen von stationären Betrieben an, die wiederum in der Rechtsverordnung verankert sind.

Folgende Punkte werden hier geregelt:

  • Heimmitwirkungsverordnung
  • Heimpersonalverordnung
  • Heimmindestbauverordnung

Das

Heimrecht

soll allgemein gültige Standards für die Inbetriebnahme eines Heims setzen, sodass während des laufenden Heimbetriebs die festgelegten Regelungen kontrolliert und sichergestellt werden.

Fallen häufiger Mängel auf und die einzelnen Punkte zur qualifizierten Standardisierung werden nicht beachtet, kann es zu einem Betriebsstopp oder Beschäftigungsverbot kommen. Das

Heimrecht

selbst ist innerhalb der Bundesländer unterschiedlich geregelt und auch in verschiedenen Behörden angesiedelt. Übergeordnete Behörden können die jeweiligen Landesämter, die Landkreise oder die Versorgungsämter darstellen.


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