Private Krankenversicherung Lexikon
Hilfsmittel
Hilfsmittel
sind Geräte oder Produkte, die das selbstständige Leben oder die Genesung von Patienten verbessern und vereinfachen. Deshalb werdenHilfsmittel
dem Bereich der Medizinprodukte zugeteilt. DieseHilfsmittel
lassen sich weiter definieren als Instrumente, Vorrichtungen, Stoffe oder Apparate, die zur Anwendung am Menschen vorgesehen sind, um Krankheiten zu verhüten, zu überwachen, zu lindern, zu behandeln und zu erkennen.Das
Hilfsmittel
unterscheidet sich vomArzneimittel
dadurch, dass vomHilfsmittel
keine immunologische oder pharmakologische Wirkung ausgeht und ausschließlich physikalisch wirkt.Beispiele hierfür sind:
- medizinische Kleidungsstrümpfe (Antithrombosestrümpfe)
- Pflegebetten und Rollstühle
- medizinische Geräte (Blutdruck- oder Blutzuckermessgeräte)
- implantierbare Geräte (Herzschrittmacher, Insulinpumpen)
- Produkte zur Inkontinenz- und Stomaversorgung
- Krankenpflegeartikel
- Seh-, Hör- und Gehhilfen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für
Hilfsmittel
, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen aufgelistet und gegliedert sind. Im Hilfsmittelverzeichnis sind alleHilfsmittel
aufgeführt, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden und die für den Bedarf am Patienten angewendet werden.Die privaten Krankenkassen hingegen erstatten den Bedarf an Heil- und Hilfsmitteln pauschal zum vorgegebenen Festpreis. Der Rest muss vom Patienten dazu gezahlt werden, wobei die Höchstgrenze für Zuzahlung bei 10% vom regulären Handelspreis liegt, allerdings nicht mehr als 10 Euro pro Monat.
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