Private Krankenversicherung Lexikon
Höchstaufnahmealter
Anders als in den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), bei der es kein
Dabei ist die private Krankenversicherung bei der Festlegung des Höchstaufnahmealters an keine rechtlichen Regelungen gebunden, sodass das
Höchstaufnahmealter
gibt, haben private Krankenversicherungen (PKV) das Recht, einHöchstaufnahmealter
festzulegen. Hierbei darf die Altersgrenze, wie imHöchstaufnahmealter
definiert, nicht überschritten werden, um in die tarifliche Regelung einer privaten Krankenversicherung einzutreten.Dabei ist die private Krankenversicherung bei der Festlegung des Höchstaufnahmealters an keine rechtlichen Regelungen gebunden, sodass das
Höchstaufnahmealter
zwischen den einzelnen privaten Versicherungsgesellschaften variiert. Es gibt z.B. Regelungen, bei denen dasHöchstaufnahmealter
überschritten werden kann, wenn die Risikoprüfung positiv verläuft. Generell ist dasHöchstaufnahmealter
in den tariflichen Regelungen der privaten Krankenversicherungen festgelegt und liegt normalerweise bei einer Grenze von 65 bis 70 Lebensjahren.zurück

