Private Krankenversicherung Lexikon
Honorarvereinbarung
Unter
Je nach Tarif der privaten Krankenversicherung (PKV) oder
Honorarvereinbarung
versteht man einen Vertrag zwischen einem Arzt und seinem Patienten, indem der Patient seine Zustimmung dazu gibt, für Sonderleistungen des Arztes zu zahlen. Hierbei kann es sich um spezielle Untersuchungsformen oder Behandlungsarten handeln.Je nach Tarif der privaten Krankenversicherung (PKV) oder
Zusatzversicherung
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es möglich, dass die jeweilige Versicherung das Honorar für die Sonderleistung teilweise oder sogar komplett übernimmt.zurück

