Private Krankenversicherung Lexikon

Hundertprozentgrenze

In der privaten Krankenversicherung versteht man unter dem Begriff

Hundertprozentgrenze

die Beteiligung eines Dienstherren an den Krankheitskosten, wobei Dienstherren aus verschiedenen Institutionen eintreten können. So zum Beispiel Kommunal-, Landes- oder Bundesbehörden, die die Beteiligung an den Krankheitskosten im Rahmen der Fürsorgepflicht gestalten.

Mit der

Hundertprozentgrenze

soll die Eigenfürsorge ergänzt werden, wobei die Höhe und der Wert der Beihilfe prozentual zu sehen ist, denn sie richtet sich häufig nach dem Bruttoeinkommen und dem Familienstand und unterscheidet sich von Person zu Person. Die Differenz der Krankheitskosten soll dann von den privaten Krankenversicherungen abgedeckt werden. Die

Hundertprozentgrenze

versteht sich als Beihilfe eines Dienstherrn zuzüglich der Leistungen der privaten Krankenversicherungen.


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