Private Krankenversicherung Lexikon
Karenztage
Karenztage
entsprechen der Dauer einer Karenzzeit, in der der Versicherer noch keine Leistungspflicht hat, obgleich derVersicherungsfall
schon eingetreten ist. Also könnenKarenztage
auch mit Wartezeit verglichen werden.Karenztage
werden ab Feststellung des Arztes zur Arbeitsunfähigkeit oder ab Eintritt eines Pflegefalles berechnet und es gibt sie nur in der Pflege- undKrankentagegeldversicherung
.Krankentagegeldversicherung
zahlt also erst nach Ablauf einer Karenzzeit von 6 Wochen, also nach Ablauf der vereinbartenKarenztage
. Aus diesem Grund sind diese Personengruppen nur mit mindestens 42 Karenztagen beim Tagegeldtarif versicherbar. Die Anzahl derKarenztage
darf also nicht kleiner sein, als der Gehaltsfortzahlungsanspruch durch den Arbeitgeber.zurück

