Private Krankenversicherung Lexikon

Kliniken

Kliniken

(oder Krankenhäuser) sind Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistung körperliche Schäden, Krankheiten oder Leiden festgestellt und danach geheilt oder gelindert werden. Weitere Aufgaben in

Kliniken

sind die Sterbebegleitung und die Geburtshilfe.

Kliniken

im rechtlichen Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) sind Betriebe, die Personen unterbringen, verpflegen und versorgen.

Moderne

Kliniken

sind heutzutage Dienstleistungsanbieter im Gesundheitswesen und haben die Aufgabe, leidenden, kranken und hilfesuchenden Menschen Diagnostik und Pflege zum Zweck der Rehabilitation anzubieten.

Die Aufgaben in

Kliniken

werden als Krankenhausbehandlung bezeichnet und umfassen:

a) die Notfallbehandlung
b) die voll- und teilstationäre Behandlung
c) die vor- und nachstationäre Behandlung
d) die ambulante Behandlung

Oft sind

Kliniken

als Universitätskliniken das Zentrum von Lehre und Forschung.

Kliniken

werden als Fachklinik bezeichnet, wenn sie sich auf hochspezialisierte und begrenzte stationäre Gesundheitsdienstleistungen konzentriert haben.

Kliniken

oder Krankenhäuser, die den akut erkrankten Patienten stationär oder ambulant behandeln und eine Tages- und Nachtaufnahme bereit stellen, nennt man auch Akutklinik. Ergänzt wird dies durch spezielle Rehabilitationskliniken, die die Nachsorge und Anschlussbehandlung sowie die medizinische Rehabilitation durchführen.


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