Private Krankenversicherung Lexikon

Klinikum

Das

Klinikum

(oder Krankenhaus) ist eine Einrichtung, in der durch pflegerische und ärztliche Hilfeleistungen Krankheiten, körperliche Schäden sowie Leiden festgestellt und anschließend geheilt oder gelindert werden. Zusätzliche Aufgaben im

Klinikum

sind die Geburtshilfe und die Sterbebegleitung. In Deutschland versteht man unter einem

Klinikum

im rechtlichen Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) einen Betrieb zur Versorgung, Unterbringung und Verpflegung von Personen.

Ein modernes

Klinikum

ist ein Dienstleistungsanbieter im Gesundheitswesen mit der Aufgabe, kranken, leidenden und hilfesuchenden Menschen Therapie, Pflege und Diagnostik zum Zweck der Rehabilitation anzubieten.

Diese Aufgaben werden als Krankenhausbehandlung bezeichnet und umfassen:
  • die ambulante Behandlung
  • die nachstationäre und vorstationäre Behandlung
  • die teil- und vollstationäre Behandlung
  • die Notfallbehandlung

In vielen Fällen ist das

Klinikum

als Universitätsklinikum ein Zentrum von Forschung und Lehre. Als Fachklinik wird das

Klinikum

bezeichnet, das sich auf begrenzte aber hochspezialisierte stationäre Gesundheitsdienstleistungen konzentriert. Darüber hinaus versteht man unter einem Akutkrankenhaus ein

Klinikum

oder Krankenhaus, in dem akut erkrankte Patienten ambulant oder stationär behandelt werden und eine Nacht- und Tagesaufnahme bereit steht. Ergänzend dazu stehen die Rehabilitationskliniken, die medizinische Rehabilitation, Anschlussbehandlung und Nachsorge durchführen.


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