Private Krankenversicherung Lexikon
Krankengeld Anspruch
Voraussetzungen
fürKrankengeld Anspruch
sind das Vorliegen einer durch Krankheit herbeigeführten Arbeitsunfähigkeit und die Krankenversicherung wurde mitKrankengeld Anspruch
abgeschlossen. DieseVoraussetzungen
treffen auf einen großen Teil der Arbeitslosen, Arbeitnehmer und Selbstständigen (mit freiwilliger Versicherung aufKrankengeld Anspruch
) zu.Bei den Arbeitslosen ist zu beachten, dass nur Arbeitslosengeld I Empfänger
Krankengeld Anspruch
haben, nicht jedoch Empfänger von Bürgergeld. Es sei denn, sie waren vor der Arbeitsunfähigkeit versicherungspflichtig beschäftigt oder sind neben dem Bürgergeld Bezug noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Für Selbstständige ist Voraussetzung für denKrankengeld Anspruch
, dass durch die Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt bzw. Einkommen aus Selbstständigkeit entfällt und dafür ein Nachweis erbracht wird zum Beispiel durch den Steuerberater.Der
Krankengeld Anspruch
beginnt bei einer stationären Reha oder Krankenhausbehandlung am Tag der Aufnahme, bzw. dem Tag nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Solange jedoch der Arbeitnehmer noch das Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber erhält, ruht derKrankengeld Anspruch
6 Wochen und es wird kein Krankengeld gezahlt. Wird man jedoch in den ersten 4 Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses krank, bestehtKrankengeld Anspruch
, da in dieser Zeit noch kein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht. Auch Arbeitslosengeldbezieher haben bei andauernder Arbeitsunfähigkeit nach 6 WochenKrankengeld Anspruch
. Bei Selbstständigen ist der Leistungsbeginn abhängig von der gewählten Krankenkasse und dem Tarif, der denKrankengeld Anspruch
vom ersten Tag oder mehreren Wochen ermöglicht.zurück