Private Krankenversicherung Lexikon

Krankengeld Anspruch

Voraussetzungen

für

Krankengeld Anspruch

sind das Vorliegen einer durch Krankheit herbeigeführten Arbeitsunfähigkeit und die Krankenversicherung wurde mit

Krankengeld Anspruch

abgeschlossen. Diese

Voraussetzungen

treffen auf einen großen Teil der Arbeitslosen, Arbeitnehmer und Selbstständigen (mit freiwilliger Versicherung auf

Krankengeld Anspruch

) zu.

Bei den Arbeitslosen ist zu beachten, dass nur Arbeitslosengeld I Empfänger

Krankengeld Anspruch

haben, nicht jedoch Empfänger von Bürgergeld. Es sei denn, sie waren vor der Arbeitsunfähigkeit versicherungspflichtig beschäftigt oder sind neben dem Bürgergeld Bezug noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Für Selbstständige ist Voraussetzung für den

Krankengeld Anspruch

, dass durch die Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt bzw. Einkommen aus Selbstständigkeit entfällt und dafür ein Nachweis erbracht wird zum Beispiel durch den Steuerberater.

Der

Krankengeld Anspruch

beginnt bei einer stationären Reha oder Krankenhausbehandlung am Tag der Aufnahme, bzw. dem Tag nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Solange jedoch der Arbeitnehmer noch das Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber erhält, ruht der

Krankengeld Anspruch

6 Wochen und es wird kein Krankengeld gezahlt. Wird man jedoch in den ersten 4 Wochen eines Beschäftigungsverhältnisses krank, besteht

Krankengeld Anspruch

, da in dieser Zeit noch kein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht. Auch Arbeitslosengeldbezieher haben bei andauernder Arbeitsunfähigkeit nach 6 Wochen

Krankengeld Anspruch

. Bei Selbstständigen ist der Leistungsbeginn abhängig von der gewählten Krankenkasse und dem Tarif, der den

Krankengeld Anspruch

vom ersten Tag oder mehreren Wochen ermöglicht.


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