Private Krankenversicherung Lexikon

Krankenhaustagegeld

Unter

Krankenhaustagegeld

wird eine Versicherungsleistung verstanden, welche im Krankheitsfall eintritt. Die Krankenversicherung entrichtet bei einer vollstationären Behandlung für jeden Tag einen im Vorhinein vereinbarten Geldbetrag. Der

Versicherungsfall

tritt unter anderem auch ein, falls ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird, welcher aufgrund eines Unfalls erforderlich ist.

Das

Krankenhaustagegeld

wird auch an Sonn- und Feiertagen ausbezahlt, Aufnahme- und Entlassungstage werden wie ganze Tage gezählt. Die Höhe der jeweiligen Absicherung ist variabel, da diese nicht vom jeweiligen Einkommen abhängt. Daher kann diese individuell vereinbart werden, in der Regel allerdings nur für stationäre Krankenhausbehandlungen.

Jegliche Arten von Behandlungen sind im Vorhinein festgelegten Zeiträumen unterworfen, sodass diese beispielsweise drei Jahre nach dem

Unfall

durchgeführt werden müssen. Das

Krankenhaustagegeld

dient dazu, Leistungen aufzufangen, die von anderen Krankenversicherungen nicht erfasst werden. Das

Krankenhaustagegeld

und der entsprechende Versicherungsabschluss werden oftmals als unwirtschaftlich kritisiert. Dieser Ansicht wird jedoch entgegengehalten, dass bei einem stationären Krankenhausaufenthalt Mehrkosten entstehen können. Diese werden zum Teil oder komplett durch das

Krankenhaustagegeld

aufgefangen.

Beim Abschluss einer

Krankenhaustagegeldversicherung

müssen bestimmte Gesundheitsfragen beantwortet werden. In der Regel wird das versicherbare

Krankenhaustagegeld

allerdings im Rahmen einer Unfallversicherung abgeschlossen, ältere Personen entrichten daher den gleichen Beitragssatz wie jüngere Personen. Dies wird von vielen Personen kritisiert, denn insbesondere ältere Personen befinden sich statistisch betrachtet wesentlich öfter im Krankenhaus. Das

Krankenhaustagegeld

muss von dem Unfalltagegeld abgegrenzt werden, dieses wird unabhängig vom

Krankenhaustagegeld

entrichtet. Das

Krankenhaustagegeld

ist vor allem für Personen vorteilhaft, die keine Arbeitsstelle besitzen, denn so werden sie finanziell besser gestellt.


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