Private Krankenversicherung Lexikon
Krankenhaustagegeldversicherung
Die
Häufig wird die
Krankenhaustagegeldversicherung
leistet für jeden vollstationären Heilbehandlungstag oder Krankenhausaufenthalt einen bei Vertragsabschluss vereinbarten festen Betrag pro Tag (auch Samstag und Sonntag), der wegen eines Unfalls medizinisch notwendig ist. Die Entlassungs- und Aufnahmetage werden als ganze Tage berücksichtigt. Die Höhe der Absicherung in derKrankenhaustagegeldversicherung
wird üblicherweise variabel vereinbart und ist nicht einkommensabhängig. Sie wird nur für stationäre Krankenhausbehandlungen, die innerhalb eines vertraglich definierten Zeitraums durchgeführt worden sind, angeboten. DieKrankenhaustagegeldversicherung
dient zum Auffangen von Mehraufwendungen, die nicht von anderen Leistungsträgern gezahlt werden.Häufig wird die
Krankenhaustagegeldversicherung
für Versicherte als unwirtschaftlich kritisiert. Allerdings steht dagegen die Argumentation, dass für die Versicherten im Falle einer stationären Behandlung erhebliche Mehrkosten entstehen können. Die Beiträge derKrankenhaustagegeldversicherung
werden im Rahmen der allgemeinen Tarife unabhängig vom Alter berechnet, ältere Versicherte haben deshalb keine höheren Beiträge als jüngere Versicherte. Allerdings müssen beim Abschluss einerKrankenhaustagegeldversicherung
die jeweiligen Gesundheitsfragen beantwortet werden.zurück