Private Krankenversicherung Lexikon

Krankenhaustagegeldversicherung

Die

Krankenhaustagegeldversicherung

leistet für jeden vollstationären Heilbehandlungstag oder Krankenhausaufenthalt einen bei Vertragsabschluss vereinbarten festen Betrag pro Tag (auch Samstag und Sonntag), der wegen eines Unfalls medizinisch notwendig ist. Die Entlassungs- und Aufnahmetage werden als ganze Tage berücksichtigt. Die Höhe der Absicherung in der

Krankenhaustagegeldversicherung

wird üblicherweise variabel vereinbart und ist nicht einkommensabhängig. Sie wird nur für stationäre Krankenhausbehandlungen, die innerhalb eines vertraglich definierten Zeitraums durchgeführt worden sind, angeboten. Die

Krankenhaustagegeldversicherung

dient zum Auffangen von Mehraufwendungen, die nicht von anderen Leistungsträgern gezahlt werden.

Häufig wird die

Krankenhaustagegeldversicherung

für Versicherte als unwirtschaftlich kritisiert. Allerdings steht dagegen die Argumentation, dass für die Versicherten im Falle einer stationären Behandlung erhebliche Mehrkosten entstehen können. Die Beiträge der

Krankenhaustagegeldversicherung

werden im Rahmen der allgemeinen Tarife unabhängig vom Alter berechnet, ältere Versicherte haben deshalb keine höheren Beiträge als jüngere Versicherte. Allerdings müssen beim Abschluss einer

Krankenhaustagegeldversicherung

die jeweiligen Gesundheitsfragen beantwortet werden.


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