Private Krankenversicherung Lexikon

Krankenkassenwahlrecht

Krankenkassenwahlrecht

bedeutet, dass sich Versicherungsnehmer selber aussuchen können, bei wem sie ihre Krankenversicherung abschließen möchten. Das

Krankenkassenwahlrecht

bezieht sich immer auf gesetzliche Krankenversicherungen (GKV), bei der Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung ist die  Krankenkassenwahl an einige Regeln und Bedingungen geknüpft. Sie steht nur demjenigen zu, der aus der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit ist, indem sein Einkommen die gesetzlich geregelte Versicherungspflichtgrenze übersteigt oder wenn es sich um Beamte oder Selbstständige handelt, die automatisch von der Versicherungspflicht befreit sind. Hat sich der Versicherte für eine private Krankenversicherung (PKV) entschieden, hat er in Zukunft auch hier das

Krankenkassenwahlrecht

und kann sich den Versicherungsanbieter auswählen.

Mit dem

Krankenkassenwahlrecht

ist auch eng der Krankenkassenwechsel verbunden, der jederzeit möglich ist, wenn die Kündigungsfristen beachtet werden. Will ein Versicherungsnehmer einen Wechselantrag bei seiner Krankenkasse stellen, muss diese zustimmen und die Kündigung akzeptieren. Andererseits muss die neue gesetzliche Krankenkasse den neuen Antragsteller auf jeden Fall aufnehmen und ihm die Versicherungsbescheinigung zukommen lassen.


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