Private Krankenversicherung Lexikon
Krankenschein
In Deutschland war der
In der Anfangszeit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben die Versicherten den
Krankenschein
der Vorläufer der Krankenversicherungskarte, der dieselben Daten enthielt wie die heutige Gesundheitskarte. Auf der Rückseite des Krankenscheins hat der Arzt seine Behandlungen dokumentiert, die dann mit der kassenärztlichen Vereinigung nach Abrechnungsnummern abgerechnet wurden. In jedem Quartal mit ärztlicher Behandlung musste demHausarzt
einKrankenschein
vorgelegt werden, beim Besuch eines Facharztes stellte derHausarzt
dann eine Überweisung aus.In der Anfangszeit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben die Versicherten den
Krankenschein
bei Bedarf bei den Krankenkassen beantragt und dann abgeholt. Später wurden zur VereinfachungKrankenschein
Hefte eingeführt, die einmal pro Jahr an die Mitglieder verteilt wurden. ImKrankenschein
Heft waren dann 4 Abrechnungsscheine für denHausarzt
, 2 Abrechnungsscheine für den Zahnarzt sowie je 1 Berechtigungsschein für die Krebsvorsorgeuntersuchung und die Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung
enthalten. Für Kinder gab es neben dem eigentlichenKrankenschein
spezielle Berechtigungsscheine, die extra bei der Krankenkasse angefordert werden mussten.zurück