Private Krankenversicherung Lexikon

Krankenschein

In Deutschland war der

Krankenschein

der Vorläufer der Krankenversicherungskarte, der dieselben Daten enthielt wie die heutige Gesundheitskarte. Auf der Rückseite des Krankenscheins hat der Arzt seine Behandlungen dokumentiert, die dann mit der kassenärztlichen Vereinigung nach Abrechnungsnummern abgerechnet wurden. In jedem Quartal mit ärztlicher Behandlung musste dem

Hausarzt

ein

Krankenschein

vorgelegt werden, beim Besuch eines Facharztes stellte der

Hausarzt

dann eine Überweisung aus.

In der Anfangszeit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben die Versicherten den

Krankenschein

bei Bedarf bei den Krankenkassen beantragt und dann abgeholt. Später wurden zur Vereinfachung

Krankenschein

Hefte eingeführt, die einmal pro Jahr an die Mitglieder verteilt wurden. Im

Krankenschein

Heft waren dann 4 Abrechnungsscheine für den

Hausarzt

, 2 Abrechnungsscheine für den Zahnarzt sowie je 1 Berechtigungsschein für die Krebsvorsorgeuntersuchung und die Gesundheits-

Vorsorgeuntersuchung

enthalten. Für Kinder gab es neben dem eigentlichen

Krankenschein

spezielle Berechtigungsscheine, die extra bei der Krankenkasse angefordert werden mussten.


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