Private Krankenversicherung Lexikon
Krankentagegeld
Die Gesundheit ist ein hohes Gut und wird oftmals erst geschätzt, wenn es dem Körper schlecht geht und die Gesundheit mittel- oder gar langfristig fort ist. Eine langwierige Krankheit ist nicht nur eine körperliche Belastung, auch die Auswirkungen auf die Finanzen können schnell dramatisch werden. Zumindest dann, wenn keine richtige finanzielle Absicherung gegen diesen Fall getroffen wurde.
Finanziell abgesichert werden kann eine langwierige Krankheit durch das sogenannte
Bei Selbstständigen sieht das natürlich anders aus. Hier wird in der Regel direkt im
Die Höhe des Krankentagegelds ermittelt sich selbstverständlich aus dem durchschnittlichen Verdienst des Versicherten, wobei die letzten 12 Monate immer ausschlaggebend sind. Für privat Versicherte mit
Finanziell abgesichert werden kann eine langwierige Krankheit durch das sogenannte
Krankentagegeld
der privaten Krankenversicherungen. Wie der Name es schon beschreibt, wird dieses Geld im Falle einer Krankheit an den Versicherten ausgezahlt, damit laufende Kosten beglichen werden können. Dabei gibt es dasKrankentagegeld
aber nicht bereits ab dem ersten Krankheitstag, sondern erst nach einer Karenzzeit, denn immerhin bekommt der Arbeitnehmer in der Regel zuerst einmal 42 Tage lang eine gesetzliche Lohnfortzahlung.Bei Selbstständigen sieht das natürlich anders aus. Hier wird in der Regel direkt im
Versicherungsfall
dasKrankentagegeld
ausbezahlt, immerhin bezieht einFreiberufler
oder Selbstständiger kein Gehalt, sondern ist selbst für den Verdienst verantwortlich. Es ist natürlich offensichtlich, dass gerade für Selbstständige einKrankentagegeld
elementar ist. Über einen Zeitraum von 40 Tagen zu erkranken ist eher selten, aber die Wahrscheinlichkeit an einer kurzen Krankheit über eine Woche lang zu erkranken, ist nicht unerheblich. Das Geschäft und die laufenden Kosten machen aber für den Selbstständigen keine Pause, sodass schon zwei Wochen Krankheit eine berufliche Existenz gefährden können.Die Höhe des Krankentagegelds ermittelt sich selbstverständlich aus dem durchschnittlichen Verdienst des Versicherten, wobei die letzten 12 Monate immer ausschlaggebend sind. Für privat Versicherte mit
Krankentagegeld
bedeutet dies auch, dass Lohnänderungen immer der Versicherung mitgeteilt werden müssen.zurück