Private Krankenversicherung Lexikon

Krankentagegeld

Die Gesundheit ist ein hohes Gut und wird oftmals erst geschätzt, wenn es dem Körper schlecht geht und die Gesundheit mittel- oder gar langfristig fort ist. Eine langwierige Krankheit ist nicht nur eine körperliche Belastung, auch die Auswirkungen auf die Finanzen können schnell dramatisch werden. Zumindest dann, wenn keine richtige finanzielle Absicherung gegen diesen Fall getroffen wurde.

Finanziell abgesichert werden kann eine langwierige Krankheit durch das sogenannte

Krankentagegeld

der privaten Krankenversicherungen. Wie der Name es schon beschreibt, wird dieses Geld im Falle einer Krankheit an den Versicherten ausgezahlt, damit laufende Kosten beglichen werden können. Dabei gibt es das

Krankentagegeld

aber nicht bereits ab dem ersten Krankheitstag, sondern erst nach einer Karenzzeit, denn immerhin bekommt der Arbeitnehmer in der Regel zuerst einmal 42 Tage lang eine gesetzliche Lohnfortzahlung.

Bei Selbstständigen sieht das natürlich anders aus. Hier wird in der Regel direkt im

Versicherungsfall

das

Krankentagegeld

ausbezahlt, immerhin bezieht ein

Freiberufler

oder Selbstständiger kein Gehalt, sondern ist selbst für den Verdienst verantwortlich. Es ist natürlich offensichtlich, dass gerade für Selbstständige ein

Krankentagegeld

elementar ist. Über einen Zeitraum von 40 Tagen zu erkranken ist eher selten, aber die Wahrscheinlichkeit an einer kurzen Krankheit über eine Woche lang zu erkranken, ist nicht unerheblich. Das Geschäft und die laufenden Kosten machen aber für den Selbstständigen keine Pause, sodass schon zwei Wochen Krankheit eine berufliche Existenz gefährden können.

Die Höhe des Krankentagegelds ermittelt sich selbstverständlich aus dem durchschnittlichen Verdienst des Versicherten, wobei die letzten 12 Monate immer ausschlaggebend sind. Für privat Versicherte mit

Krankentagegeld

bedeutet dies auch, dass Lohnänderungen immer der Versicherung mitgeteilt werden müssen.


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