Private Krankenversicherung Lexikon
Krankentagegeldversicherung
Die
Das
Krankentagegeldversicherung
ist eine Verdienstausfallversicherung in der vertraglich festgelegt wird, wie hoch im Falle der Arbeitsunfähigkeit (Krankheit oderUnfall
) ein Tagessatz ist. DieKrankentagegeldversicherung
zahlt nach Ablauf der Karenzzeit das Tagegeld in vereinbarter Höhe aus. Für Selbstständige berücksichtigt dieKrankentagegeldversicherung
, dass diese keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten und die Geldleistungen daher früher einsetzen können als bei Arbeitnehmern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Patient im Krankenhaus oder zu Hause behandelt wird.Das
Krankentagegeld
darf zusammen mit anderen Kranken- und Krankentagegeldern das aus der beruflichen Tätigkeit erzielte Nettoeinkommen nicht übersteigen. Als Maßstab für die Berechnung des Nettoverdienstes gilt das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate vor der Antragstellung, bzw. vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Der Versicherte verpflichtet sich, derKrankentagegeldversicherung
unverzüglich eine Minderung des Nettoeinkommens mitzuteilen.zurück

