Private Krankenversicherung Lexikon

Krankmeldung

Die

Krankmeldung

oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die Bescheinigung eines Zahnarztes oder Arztes über die festgestellte Krankheit des Patienten, die diesen an der Ausübung seiner Arbeitsleistung hindert. Die

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muss dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag der Erkrankung vorliegen, kann aber unter Umständen auch schon am ersten Tag verlangt werden (§ 5 EFZG).

Nach deutschem Recht hat der Arbeitnehmer die Pflicht, unverzüglich bei einer Erkrankung die

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vorzulegen und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Mit Erfüllung dieser Pflicht ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gesichert. Es können aber auch zeitlich abweichende Regelungen gelten, je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Auch bei einer Erkrankung im Ausland muss dem Arbeitgeber grundsätzlich  eine

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geschickt werden, im Vorfeld sind dem Arbeitgeber jedoch die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer schnellstens mitzuteilen (E-Mail, Fax oder Telefon).

Wer hingegen keine

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trotz der gesetzlichen oder betrieblichen Regelungen vorlegt, muss eventuell mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, sogar mit einer Kündigung.


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