Private Krankenversicherung Lexikon

Kurorte

Als

Kurorte

werden Orte bezeichnet, denen aufgrund besonderer Eignung für Therapien im Rahmen einer

Kur

ein entsprechendes Prädikat verliehen wird.

Kurorte

, die Trink- oder Badekuren (Wasserkuren) praktizieren, werden auch als Badeorte bezeichnet. Entscheidend für

Kurorte

ist das Vorhandensein natürlicher

Heilmittel

des Wassers, des Klimas oder des Bodens oder aber die Möglichkeit für eine Physiotherapie nach Kneipp.

In Deutschland werden für

Kurorte

folgende Prädikate vergeben:
  • Seebad oder Luftkurort
  • Kneippkurort oder heilklimatischer Kurort
  • Orte mit Heilquellen-Kurbetrieb (Heilstollen-, Peloid- oder Sole-Kurbetrieb)
  • Heilbad, z.B. Nordsee-, Kneipp-, Thermal-, Peloid-, Moor-, Mineral- oder Seeheilbad

Basierend auf das Kurortegesetz erfolgt die Anerkennung (Prädikatisierung) für

Kurorte

in Deutschland durch das zuständige Ministerium des jeweiligen Bundeslandes. Die Anerkennung kann sich auf eine Gemeinde oder einen Gemeindeteil beziehen, Anerkennungsgrundlagen existieren in allen deutschen Flächenländern. In vielen Bundesländern ist Voraussetzung für die Erhebung der

Kur

- und Fremdenverkehrsabgabe die staatliche Anerkennung als

Kur

- oder Erholungsort.


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