Private Krankenversicherung Lexikon
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege
ist die kurzfristige Pflege eines pflegebedürftigen Menschen, die als Zwischenlösung oder aufgrund eine Notalls benötigt wird, wobei der Pflegebedürftige maximal 56 Tage in einPflegeheim
aufgenommen und von medizinisch geschultem Pflegepersonal betreut wird. DieKurzzeitpflege
kann unterschiedliche Gründe haben. Oft werden Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt mittelsKurzzeitpflege
betreut, da die häuslichen Bedingungen in der Regel nicht ausreichen, damit der Patient fachgerecht versorgt werden kann. Aber auch Pflegebedürftige, bei denen die Angehörigen in Urlaub fahren, werden immer häufiger für bestimmte Zeit zurKurzzeitpflege
gebracht. Voraussetzung für den Erhalt derKurzzeitpflege
ist derPflegegrad
2.Der größte Teil der
Kurzzeitpflege
wird durch Altenheime oder Kurzzeitheime abgedeckt, darüber hinaus existieren spezielle Pflegewohnungen, die von Sozialstationen betreut werden. Die Kosten derKurzzeitpflege
werden von der Pflegeversicherung für einen Zeitraum von 56 Tagen pro Kalenderjahr und einem Höchstbetrag von 1.774 Euro pro Jahr getragen. Allerdings sind das nur die Kosten für medizinische Behandlungen undGrundpflege
, die Unterkunft ist nicht darin enthalten und muss vom Pflegebedürftigen selber getragen werden.Um den Standard der
Kurzzeitpflege
zu verbessern, ziehen gerade gesetzlich Versicherte eine private Pflegeversicherung in Betracht, um den Lebensstandard im Alter zu erhalten und Angehörige weitestgehend zu entlasten. DerBeitrag
für die privateZusatzversicherung
ist recht erschwinglich und ermöglicht eine wesentlich bessere Lebensqualität im Falle derPflegebedürftigkeit
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