Private Krankenversicherung Lexikon

MDK

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (

MDK

) ist ein sozialmedizinischer und pflegefachlicher Beratungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Er berät gesetzliche Kassen in Grundsatzfragen und führt in deren Auftrag Einzelbegutachtungen durch, damit Pflegebedürftige den richtigen

Pflegegrad

erhalten. Der

MDK

sorgt somit für eine gerechte und gute Gesundheitsversorgung. Im gesamten Bundesgebiet gibt es 15 eigenständige medizinische Dienste der Krankenversicherungen.

Der

MDK

hat jedoch noch weitere Aufgaben, die vor allem dem Patientenschutz dienen. Wird zum Beispiel ein

Behandlungsfehler

im Krankenhaus vermutet, wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung tätig. Er ist an keine Krankenkasse oder Pflegeversicherung gebunden und kann daher völlig unabhängig im Sinne der Versicherungsnehmer agieren.

Weitere Aufgaben des

MDK

sind:

  • Zuständigkeit, wenn es um die

    Qualität

    der Alten- und Krankenpflege geht,
  • jährliche Überprüfung der Arbeit von ambulanten Pflegediensten und stationären Einrichtungen,
  • Überprüfung der

    Qualität

    der Pflege, wenn Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen gepflegt werden.

Beim

MDK

hat der Patientenschutz höchste Priorität. Daher kommt der

MDK

auch zum Einsatz, wenn es um Behandlungs- und Pflegefehler geht.  

Etwa 90 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger sind Mitglied einer Krankenkasse und haben somit Zugriff auf deren Leistungen. Da die Versicherten in die Kranken- und

Pflegekasse

einzahlen, erwarten sie auch eine gute und professionell hochwertige Versorgung im medizinischen und pflegerischen Bereich. Für den

MDK

sind qualifizierte Fachleute wie Ärzte, Pflegefachkräfte, Medizintechniker, Pharmazeuten und Pflegesachverständige tätig. Alle Mitarbeiter müssen die strengen Maßstäbe, die der

MDK

stellt, erfüllen. Dies wird durch Qualitätskontrollen und regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen erreicht.


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