Private Krankenversicherung Lexikon
Mehrbettzimmer
Ob ein Patient ein Einzel- oder
Da ein
Mehrbettzimmer
während seiner stationären Behandlung bekommt, hängt ganz wesentlich vom Versicherungsschutz ab. In der Regel werden gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich imMehrbettzimmer
zusammen mit anderen Patienten entsprechend ihrem Anspruch auf stationäre Leistungen untergebracht. Als Ausnahme gilt jedoch eine infektiöse Erkrankung, wenn der Patient nicht mit anderen Menschen in Berührung kommen darf.Da ein
Mehrbettzimmer
mit 2 bis 5 Betten ausgestattet sein kann, besteht für den gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit, eine privateZusatzversicherung
abzuschließen. Dadurch ist er beim stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus berechtigt, auch ein 1-Bett-Zimmer zu verlangen. Dieses Wahlrecht zwischen Einzel- undMehrbettzimmer
haben privat Krankenversicherte generell, abhängig vom Tarif ist bei ihnen aber der Anspruch aufChefarztbehandlung
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