Private Krankenversicherung Lexikon

Mehrbettzimmer

Ob ein Patient ein Einzel- oder

Mehrbettzimmer

während seiner stationären Behandlung bekommt, hängt ganz wesentlich vom Versicherungsschutz ab. In der Regel werden gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich im

Mehrbettzimmer

zusammen mit anderen Patienten entsprechend ihrem Anspruch auf stationäre Leistungen untergebracht. Als Ausnahme gilt jedoch eine infektiöse Erkrankung, wenn der Patient nicht mit anderen Menschen in Berührung kommen darf.

Da ein

Mehrbettzimmer

mit 2 bis 5 Betten ausgestattet sein kann, besteht für den gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit, eine private

Zusatzversicherung

abzuschließen. Dadurch ist er beim stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus berechtigt, auch ein 1-Bett-Zimmer zu verlangen. Dieses Wahlrecht zwischen Einzel- und

Mehrbettzimmer

haben privat Krankenversicherte generell, abhängig vom Tarif ist bei ihnen aber der Anspruch auf

Chefarztbehandlung

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