Private Krankenversicherung Lexikon

Meldegesetz

Das

Meldegesetz

oder Bundesmeldegesetz (BMG) regelt in Deutschland das Meldewesen und ist ein Bundesgesetz, wobei sich die Länder an die Vorgaben im Melderechtsrahmengesetz des Bundes halten müssen.

So hat jeder Bürger einen Aus- oder Umzug innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen. Eine Abmeldung ist nur noch bei einem Umzug ins Ausland notwendig, innerhalb Deutschlands gleichen die Einwohnermeldeämter ihre Daten ab.

Von der Ummeldung ausgeschlossen sind einige Berufsgruppen wie Schiffer oder Armeeangehörige. Deren Versetzung an einen anderen Heimathafen oder Standort wird in deren Verwaltung intern gespeichert und kann von den Einwohnermeldeämtern bei Bedarf angefordert werden.


zurück