Private Krankenversicherung Lexikon
Mutter Kind Kur PKV
Die Mutter Kind
Im § 24 und § 42 SGB V sind die gesetzlichen
Die Mutter Kind
Kur
oder Vater KindKur
stellt eine Sonderform der medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen oder eine spezielle Form stationärer medizinischer Versorgung dar. Mutter KindKur
umfasst in der Regel eine 21-tägige Behandlung und ist Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zur Genehmigung der Mutter KindKur
durch die gesetzliche Krankenversicherung sind spezielle gesundheitlicheVoraussetzungen
zu erfüllen.Im § 24 und § 42 SGB V sind die gesetzlichen
Voraussetzungen
zur Inanspruchnahme der Mutter KindKur
festgelegt, es besteht Anspruch wenn:Pflegebedürftigkeit
vermieden werden kann,- Krankheiten verhindert und deren Ausbreitung vermieden wird,
- es in absehbarer Zeit zu einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung kommen kann,
- eine gesundheitliche Schwächung von Mutter oder Kind zu einer Krankheit führen.
Die Mutter Kind
Kur
gehört bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) zumBasistarif
, allerdings nennt sich dies dann Sanatoriumskur. Zielgruppe der Mutter KindKur
sind alle erziehungsverantwortlichen und alle erziehungsberechtigten Eltern oder Großeltern. Zur Teilnahme an der Mutter KindKur
darf während dieser Zeit kein Urlaub genommen werden.zurück

