Private Krankenversicherung Lexikon

Mutter Kind Kur

Die Mutter Kind

Kur

- sowie die Vater Kind

Kur

- stellt eine Sonderform der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme bzw. eine spezielle Form der stationären medizinischen Versorgung dar. Die Mutter Kind

Kur

umfasst normalerweise eine 21-tägige Behandlung und ist Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), allerdings sind spezielle gesundheitliche

Voraussetzungen

zu erfüllen und für die Genehmigung der Mutter Kind

Kur

bei den Krankenkassen einzureichen.

Genauso wie bei gesetzlichen Krankenversicherungen gehört die Mutter Kind

Kur

auch bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) zum

Basistarif

, man spricht dann jedoch nicht von der Mutter Kind

Kur

, sondern von der Sanatoriumskur. Zielgruppe der Mutter Kind

Kur

sind alle Erziehungsberechtigten und Erziehungsverantwortlichen, wie z.B. Eltern oder auch Großeltern. Damit die Teilnahme an der Mutter Kind

Kur

erfolgen kann, darf während dieser Zeit kein Urlaub genommen werden.
Die gesetzlichen

Voraussetzungen

für eine Mutter Kind

Kur

stehen im § 24 und § 42 SGB V. Es besteht Anspruch,

  • um eine

    Pflegebedürftigkeit

    zu vermeiden,
  • um Krankheiten zu verhindern und deren Ausbreitung zu vermeiden,
  • wenn es in absehbarer Zeit zu einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung kommen kann,
  • wenn eine gesundheitliche Schwächung von Mutter oder Kind zu einer Krankheit führen kann.


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