Private Krankenversicherung Lexikon
Mutter Kind Kur
Die Mutter Kind
Genauso wie bei gesetzlichen Krankenversicherungen gehört die Mutter Kind
Die gesetzlichen
Kur
- sowie die Vater KindKur
- stellt eine Sonderform der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme bzw. eine spezielle Form der stationären medizinischen Versorgung dar. Die Mutter KindKur
umfasst normalerweise eine 21-tägige Behandlung und ist Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), allerdings sind spezielle gesundheitlicheVoraussetzungen
zu erfüllen und für die Genehmigung der Mutter KindKur
bei den Krankenkassen einzureichen.Genauso wie bei gesetzlichen Krankenversicherungen gehört die Mutter Kind
Kur
auch bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) zumBasistarif
, man spricht dann jedoch nicht von der Mutter KindKur
, sondern von der Sanatoriumskur. Zielgruppe der Mutter KindKur
sind alle Erziehungsberechtigten und Erziehungsverantwortlichen, wie z.B. Eltern oder auch Großeltern. Damit die Teilnahme an der Mutter KindKur
erfolgen kann, darf während dieser Zeit kein Urlaub genommen werden.Voraussetzungen
für eine Mutter KindKur
stehen im § 24 und § 42 SGB V. Es besteht Anspruch,- um eine
Pflegebedürftigkeit
zu vermeiden, - um Krankheiten zu verhindern und deren Ausbreitung zu vermeiden,
- wenn es in absehbarer Zeit zu einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung kommen kann,
- wenn eine gesundheitliche Schwächung von Mutter oder Kind zu einer Krankheit führen kann.
zurück