Private Krankenversicherung Lexikon

Mutter Kind Kuren

Mutter Kind Kuren

oder Vater Kind Kuren stellen eine Sonderform von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen oder eine spezielle Form stationärer medizinischer Versorgung dar.

Mutter Kind Kuren

umfassen in der Regel eine 21-tägige Behandlung und sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zur Genehmigung von

Mutter Kind Kuren

durch die gesetzliche Krankenversicherung sind spezielle gesundheitliche

Voraussetzungen

zu erfüllen.

Im § 24 und § 42 SGB V sind die gesetzlichen

Voraussetzungen

zur Inanspruchnahme von

Mutter Kind Kuren

festgelegt, es besteht Anspruch wenn:
  • Pflegebedürftigkeit

    vermieden werden kann,
  • Krankheiten verhindert und deren Ausbreitung vermieden wird,
  • es in absehbarer Zeit zu einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung kommen kann,
  • eine gesundheitliche Schwächung von Mutter oder Kind zu einer Krankheit führen.

Mutter Kind Kuren

gehören bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) zum

Basistarif

, allerdings nennt sich dies dann Sanatoriumskur. Zielgruppe von

Mutter Kind Kuren

sind alle erziehungsverantwortlichen und alle erziehungsberechtigten Eltern oder Großeltern. Zur Teilnahme an

Mutter Kind Kuren

darf während dieser Zeit kein Urlaub genommen werden.


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