Private Krankenversicherung Lexikon
Mutter Kind Kuren
Mutter Kind Kuren
oder Vater Kind Kuren stellen eine Sonderform von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen oder eine spezielle Form stationärer medizinischer Versorgung dar.Mutter Kind Kuren
umfassen in der Regel eine 21-tägige Behandlung und sind Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zur Genehmigung vonMutter Kind Kuren
durch die gesetzliche Krankenversicherung sind spezielle gesundheitlicheVoraussetzungen
zu erfüllen.Im § 24 und § 42 SGB V sind die gesetzlichen
Voraussetzungen
zur Inanspruchnahme vonMutter Kind Kuren
festgelegt, es besteht Anspruch wenn:Pflegebedürftigkeit
vermieden werden kann,- Krankheiten verhindert und deren Ausbreitung vermieden wird,
- es in absehbarer Zeit zu einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung kommen kann,
- eine gesundheitliche Schwächung von Mutter oder Kind zu einer Krankheit führen.
Mutter Kind Kuren
gehören bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) zumBasistarif
, allerdings nennt sich dies dann Sanatoriumskur. Zielgruppe vonMutter Kind Kuren
sind alle erziehungsverantwortlichen und alle erziehungsberechtigten Eltern oder Großeltern. Zur Teilnahme anMutter Kind Kuren
darf während dieser Zeit kein Urlaub genommen werden.zurück