Private Krankenversicherung Lexikon

Mutterschaftsurlaub

Mutterschaftsurlaub

bedeutet das Beschäftigungsverbot für Frauen in der Zeit während und nach der Entbindung sowie in der letzten Phase der Schwangerschaft. Ziele vom

Mutterschaftsurlaub

sind die Gefahren für werdenden Mütter und deren Kinder zu vermeiden und einer Kündigung während des

Mutterschaftsurlaub

vorzubeugen. Der

Mutterschaftsurlaub

ist Bestandteil der Mutterschaftsversicherung und keine freiwillige Maßnahme von Seiten der Mutter.

Der

Mutterschaftsurlaub

in Deutschland betrifft sowohl Arbeitnehmerinnen im Mutterschutzgesetz als auch Beamtinnen, für die es die Mutterschutzverordnung des Bundes gibt. Unter

Mutterschaftsurlaub

wird der Anspruch werdender Mütter auf eine 14-wöchige Beschäftigungsfreistellung verstanden und sollte 6 Wochen vor dem Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Entbindung genutzt werden. In dieser Zeit wird das Einkommen der Mütter zu 100% weiter gezahlt.

In der Europäischen Union spielt der

Mutterschaftsurlaub

eine ähnliche Rolle wie in der Bundesrepublik Deutschland und wurde dort in die Mutterschutzrichtlinie eingegliedert. Darin wird Arbeitnehmerinnen die Arbeitsfreistellung von 14 Wochen in Zusammenhang mit der Entbindung gewährt, die Bezahlung während dieser Zeit ist mindestens in der Höhe des Krankengeldes. Hierbei handelt es sich um die Ausgangslage, an der sich die einzelnen Länder orientieren müssen und Leistungen aufstocken können.


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