Private Krankenversicherung Lexikon
Mutterschutz PKV
Mutterschutz dient als arbeitsrechtliche Maßnahme, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen und zu sichern. Mutterschutz bezieht sich dabei nicht nur auf Deutschland, sondern auch international. Der Mutterschutz beinhaltet generelle Regelungen zur Beschäftigung von Wöchnerinnen und Schwangeren, inklusive Kündigungsschutz und Arbeitsverbot. Organisationshilfen und allgemeine Regelungen zum Mutterschutz werden von Mutterschaftsversicherungen abgehandelt.
In der Bundesrepublik Deutschland wird der Mutterschutz im Mutterschutzgesetz geregelt und enthält Verordnungen und arbeitsrechtliche Bedingungen zum Schutz von Müttern, um ein Arbeitsverhältnis ausüben zu dürfen. Zentraler Bestandteil im Mutterschutz ist der Kündigungsschutz von Schwangeren und Wöchnerinnen. Danach gilt ein Kündigungsschutz ab dem Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Entbindung. Geht die Mutter nach der Geburt des Kindes in Elternzeit, so verlängert sich der Kündigungsschutz bis zum Ablauf der Elternzeit.
Schwangeren und Wöchnerinnen ist es im Mutterschutz nicht erlaubt, Arbeiten nachzugehen,
In der Bundesrepublik Deutschland wird der Mutterschutz im Mutterschutzgesetz geregelt und enthält Verordnungen und arbeitsrechtliche Bedingungen zum Schutz von Müttern, um ein Arbeitsverhältnis ausüben zu dürfen. Zentraler Bestandteil im Mutterschutz ist der Kündigungsschutz von Schwangeren und Wöchnerinnen. Danach gilt ein Kündigungsschutz ab dem Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Entbindung. Geht die Mutter nach der Geburt des Kindes in Elternzeit, so verlängert sich der Kündigungsschutz bis zum Ablauf der Elternzeit.
Schwangeren und Wöchnerinnen ist es im Mutterschutz nicht erlaubt, Arbeiten nachzugehen,
a) die Sonntags- und Nachtarbeit einbeziehen,
b) wo die Arbeiterinnen einen längeren Zeitraum stehen müssen,
c) die Schicht- und Mehrarbeit beinhalten.
c) die Schicht- und Mehrarbeit beinhalten.
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