Private Krankenversicherung Lexikon
Nachmeldefrist
Mit Antragstellung bei einem privaten Versicherungsunternehmen hat der Antragsteller alle Fragen im
Die
Antrag
wahrheitsgemäß zu beantworten. Dazu gehören auch Vorerkrankungen wie Allergien oder chronische Krankheiten.Nachmeldefrist
bezieht sich auf den Zeitraum zwischen Antragstellung und Annahme des Vertrags der Privaten Krankenversicherung (PKV).Die
Nachmeldefrist
besagt, dass der Antragsteller dazu verpflichtet ist, sein künftiges Versicherungsunternehmen schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn in dieser Zeit eine ärztliche Untersuchung, Beratung oder Behandlung stattgefunden hat. Dies gilt auch für Schwangere, deren Schwangerschaft in diesem Zeitraum festgestellt wurde. Sollte hingegen eine Krankheit nach der Annahme auftreten, so fällt diese nicht mehr unter dieNachmeldefrist
. Generell ist der Versicherte an eine Meldefrist gebunden, in der er Änderungen der Lebens- oder Gesundheitsumstände melden muss, die sich auf das Vertragsverhältnis auswirken.zurück

