Private Krankenversicherung Lexikon

Nachtpflege

Genauso wie die

Tagespflege

ist auch die Nachpflege eine teilstationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung, in der der Pflegebedürftige eine nächtliche Betreuung von ausgebildetem Pflegepersonal erhält. Während des Tages befindet sich der Pflegebedürftige aber in seiner eigenen Wohnung.

Die

Nachtpflege

ist dann möglich, wenn der Einzelfall die teilstationäre Pflege erfordert, beispielsweise wenn die häusliche Pflege nicht in entsprechendem Umfang möglich ist oder der Pflegebedarf zu einer bestimmten Zeit höher und von Nöten ist. In Anspruch genommen wird die

Nachtpflege

häufig von Pflegebedürftigen, bei denen die Angehörigen nachts berufstätig sind.

Die Kosten der

Nachtpflege

oder der

Tagespflege

werden entsprechend des Pflegegrads von der gesetzlichen Pflegeversicherung für die teilstationäre Pflege wie folgt übernommen:

für

Pflegegrad

1 = 0 Euro
für

Pflegegrad

2 = 689 Euro
für

Pflegegrad

3 = 1.298 Euro
für

Pflegegrad

4 = 1.612 Euro
für

Pflegegrad

5 = 1.995 Euro

Die

Pflegekasse

übernimmt ebenfalls die anfallenden Pflegekosten der medizinischen Behandlung und der sozialen Betreuung. Kosten der Verpflegung werden von der

Pflegekasse

nicht übernommen und müssen vom Versicherten selbst getragen werden.


zurück