Private Krankenversicherung Lexikon
Nachversicherung Neugeborener
Die
Um die
Nachversicherung Neugeborener
in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nach § 10 SGB V für dieFamilienversicherung
geregelt. Auch die private Krankenversicherung (PKV) ermöglicht es Kinder nachzuversichern, wenn die Anmeldung zur Versicherung spätestens 2 Monate nach der Geburt rückwirkend erfolgt. Jedoch soll am Tag der Geburt ein Elternteil bereits 3 Monate Mitglied beim Versicherer sein und der Versicherungsschutz des Neugeborenen sollte nicht umfassender sein als der des versicherten Elternteils. Diese Regelung derNachversicherung Neugeborener
gilt ebenso bei einerAdoption
, allerdings kann hier die Versicherung einen Zuschlag erheben.Um die
Nachversicherung Neugeborener
bei seiner privaten Krankenversicherung vorzunehmen, ist es unbedingt erforderlich, die Frist einzuhalten. Die Anmeldung kann beim Berater oder Versicherer erfolgen, bei einigen Versicherungsgesellschaften wird auch ein besserer Versicherungsschutz oder eine geringereSelbstbeteiligung
erlaubt. Manchmal bieten die Versicherungsgesellschaften dieNachversicherung Neugeborener
in besseren Tarifen an als bei den Erwachsenen, allerdings wird bei dieser Form derNachversicherung Neugeborener
eine Risikoprüfung durchgeführt, bei der die U1- und U2- Untersuchungsergebnisse benötigt wird.zurück

