Private Krankenversicherung Lexikon
Nebenwirkungen
Nebenwirkungen
bezeichnen die auftretende Wirkung einesArzneimittel
, die neben der beabsichtigten Hauptwirkung auftritt, im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff ‘unerwünschteNebenwirkungen
’ verwendet. In einigen Fällen können die auftretendenNebenwirkungen
auch einen positiven Effekt neben der Hauptwirkung auf eine Krankheit haben. Darüber hinaus kann auch die Entwicklung einer Abhängigkeit gegenüber denNebenwirkungen
beobachtet werden, wobeiNebenwirkungen
nach einer Überdosierung (kein bestimmungsmäßiger Gebrauch) oder beiWechselwirkungen
mit anderen Substanzen abzugrenzen sind.Nebenwirkungen
können unterteilt werden in:- dosisunabhängige
Nebenwirkungen
, z.B. Überempfindlichkeit - dosisabhängige und arzneistofftypische
Nebenwirkungen
Arzt und Patient müssen je nach Schwere der Erkrankung selber abwägen, ob das Risiko der
Nebenwirkungen
den Nutzen des Medikaments aufwiegt, aber manchmal könnenNebenwirkungen
auch erwünschte Effekte haben.Nebenwirkungen
können unter dem Aspekt der Pharmakovigilanz klassifiziert werden in:- unvorhergesehene
Nebenwirkungen
= wurden vorher noch nicht beobachtet - schwerwiegende
Nebenwirkungen
= tödlich oder lebensbedrohend bleibende Behinderung oder Invalidität
Im Sinne der
Arzneimittelsicherheit
sind Pharmaunternehmen verpflichtet, alle bekanntenNebenwirkungen
eines Medikamentes zu sammeln, auszuwerten und in der Fachinformation des Medikamentes sowie imBeipackzettel
anzugeben. Der Hersteller haftet gemäß § 84Arzneimittelgesetz
(AMG) für alle nicht in den Produktinformationen angegebenenNebenwirkungen
. Wenn ein Patient nach der Anwendung des Medikaments unerwünschte Veränderungen feststellt, sollte dies unbedingt dem Arzt oderApotheker
mitgeteilt werden. Diese Verdachtsfälle werden dann an die Arzneimittelkommission gemeldet.zurück

