Private Krankenversicherung Lexikon
Neugeborene
Neugeborene
sind generell über die Krankenversicherung der Eltern mitversichert und zwar sowohl in der gesetzlichen (GKV), als auch in der privaten Krankenversicherung (PKV).Sind beide Elternteile Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, ist das
Neugeborene
beitragsfrei über dieFamilienversicherung
mitversichert, unabhängig davon, über welchen Elternteil die Versicherung erfolgt.Wenn beide Elternteile Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, kann das
Neugeborene
beim selben Versicherer wie das versicherte Elternteil ohne Risikoprüfung und Wartezeit in derKrankenhaustagegeld
- und Krankheitskostenversicherung mitversichert werden, wenn:- der abgeschlossene Tarif nicht besser ist als der des versicherten Elternteils
- das
Neugeborene
innerhalb von 2 Monaten rückwirkend zum 1. des Geburtsmonats angemeldet wird - der versicherte Elternteil mindestens seit 3 Monaten Mitglied der Versicherung ist
Sollte eine oder mehrere dieser
Voraussetzungen
nicht erfüllt werden, muss dasNeugeborene
normal beantragt werden und das inklusive Risikoprüfung.Ist ein Elternteil Mitglied einer privaten Krankenversicherung und war vorher gesetzlich versichert, kann das
Neugeborene
nur gesetzlich krankenversichert werden, wenn:- der privat Versicherte nicht mindestens die Höhe der Versicherungspflichtgrenze verdient
- der andere Ehepartner nicht privat versichert ist
- der privat Versicherte nicht mehr verdient, als der gesetzlich versicherte Ehepartner
Werden alle Kriterien erfüllt, muss das
Neugeborene
extra versichert werden. Bei unverheirateten Paaren oder Alleinerziehenden ist dasNeugeborene
über die gesetzliche Krankenversicherung der Mutter mitversichert.zurück

