Private Krankenversicherung Lexikon

Nicht erstattungsfähige Arzneimittel

Nicht erstattungsfähige

Arzneimittel

sind alle aus der Leistungspflicht genommenen

Arzneimittel

der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit der am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Verordnung über unwirtschaftliche

Arzneimittel

werden einige

Arzneimittel

nicht mehr bezahlt. Die Begründung dafür ist, dass erforderliche Bestandteile fehlen, die zur Minderung von Risiken oder zur Erreichung des Therapieziels erforderlich sind. Wenn das Präparat mehr als 3 Wirkstoffe enthält und so nicht mit Sicherheit der therapeutische Erfolg nachgewiesen oder beurteilt werden kann, gilt dies als weiterer Ausschlussgrund.

Negativliste für nicht erstattungsfähige

Arzneimittel

:
  • Badezusätze
  • Mineralwasser
  • Mittel zur Körperpflege und Hygiene
  • Nährmittel
  • Stärkungsmittel
  • Kosmetische Mittel
Die komplette Liste über nicht erstattungsfähige

Arzneimittel

kann bei Apotheken eingesehen werden.


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