Private Krankenversicherung Lexikon
Pflegeberatung
Den gesetzlichen Anspruch auf
Die
Pflegeberatung
gibt es seit dem 1. Januar 2009, die dann durch Pflegeberater und Pflegeberaterinnen erfolgt und durchgeführt wird. DiePflegeberatung
wird normalerweise durch Mitarbeiter der Pflegekassen durchgeführt, die über Wissen aus dem Sozialrecht, der Pflege und der Sozialarbeit verfügen. Allerdings ist auch die Übertragung der Beratungsaufgabe durch Dritte möglich.Pflegeberatung
umfasst auch, sich der Sorgen und Fragen von Hilfe- und Pflegebedürftigen und deren Angehörigen anzunehmen und über das vorhandene Leistungsangebot zu beraten sowie die Betroffenen persönlich zu begleiten. DiePflegeberatung
erfolgt nicht nur in den Pflegestützpunkten, sondern kann auch zu Hause wahrgenommen werden. Das Ziel derPflegeberatung
ist es, die grundsätzliche Zusammenwirkung aller Beteiligten zur Verbesserung des ambulanten Bereiches. Denn je besser die ambulante Versorgung undPflegeberatung
, desto größer ist die Chance, dass die kostenintensive Vollversorgung zurückgeht.Die
Pflegeberatung
kann natürlich freiwillig in Anspruch genommen werden, es werden auch keine bestimmten Beratungspersonen vorgeschrieben oder aufgezwungen. Treten eventuelle Missverständnisse auf, kann dies durch ein klärendes Gespräch mit derPflegekasse
beseitigt werden. Die Wahl des Beratungsstützpunktes steht allen frei, es gibt hier keine Vorschriften oder Zwänge den nächstgelegenen Pflegestützpunkt aufzusuchen.zurück

