Private Krankenversicherung Lexikon
Pflegedienst
Die Fürsorge einer pflegebedürftigen Person kann stationär oder ambulant erfolgen. Stationäre Pflege bedeutet, dass die ganz- oder halbtägige Unterbringung in einer speziellen Einrichtung erfolgt. Dies können Pflegeheime, Altenheime oder Altenwohnheime sein.
Können die pflegebedürftigen Personen in den eigenen vier Wänden gepflegt werden, wird diese Aufgabe von den Angehörigen oder einem ambulanten
Die Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes unterstützen die versicherten Personen bei den körperbezogenen Pflegemaßnahmen. Sie helfen beim An- und Auskleiden, Essen und Trinken sowie der täglichen Körperpflege. Zu den pflegerischen Betreuungsmaßnahmen zählen z.B. Spaziergänge, gemeinsames Kochen und andere Aktivitäten.
Den ambulanten
Die Kosten des Pflegedienstes werden zum Teil aus der
Können die pflegebedürftigen Personen in den eigenen vier Wänden gepflegt werden, wird diese Aufgabe von den Angehörigen oder einem ambulanten
Pflegedienst
übernommen. Im Vergleich zur stationären Betreuung bietet der ambulantePflegedienst
den Vorteil, dass die betreuten Personen ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen müssen. Neben den Wohlfahrtsverbänden bieten auch viele private Pflegedienste ihre Unterstützung in diesem Bereich an.Die Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes unterstützen die versicherten Personen bei den körperbezogenen Pflegemaßnahmen. Sie helfen beim An- und Auskleiden, Essen und Trinken sowie der täglichen Körperpflege. Zu den pflegerischen Betreuungsmaßnahmen zählen z.B. Spaziergänge, gemeinsames Kochen und andere Aktivitäten.
Den ambulanten
Pflegedienst
können die Personen in Anspruch nehmen, denen mindestens einPflegegrad
2 zuerkannt wurde. DerAntrag
auf einenPflegegrad
muss bei derPflegekasse
gestellt werden. DiePflegekasse
ist an die Krankenkasse angegliedert, bei der die zu pflegende Person versichert ist. Für diesenAntrag
muss keine spezielle Form gewahrt werden. Es reicht ein einfacher Brief, in dem Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden. Nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK
) erfolgt die Einteilung in einenPflegegrad
. Besteht für die versicherte Person einPflegegrad
von 2, 3, 4 oder 5 und möchte sie zu Hause versorgt werden, kann derPflegedienst
beantragt werden.Die Kosten des Pflegedienstes werden zum Teil aus der
Pflegekasse
bezahlt. Für einige Aufwendungen muss die versicherte Person selber aufkommen.zurück

