Private Krankenversicherung Lexikon

Pflegegeld PKV

Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung für pflegebedürftige Personen und soll ein selbstbestimmtes und nach persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben dieser Menschen ermöglichen. Zuständig für das Pflegegeld ist jener Entscheidungsträger, der die Rente oder Pension auszahlt und richtet sich nach der Grundleistung.

Anspruch auf Pflegegeld wird gewährt, wenn eine

Pflegebedürftigkeit

durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (

MDK

) festgestellt und mindestens ein

Pflegegrad

2 bestimmt wurde.
Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung und abhängig von dem ermittelten

Pflegegrad

. Die monatliche Höhe bei häuslicher Pflege durch Angehörige beträgt:



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