Private Krankenversicherung Lexikon
Pflegegeld PKV
Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung für pflegebedürftige Personen und soll ein selbstbestimmtes und nach persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben dieser Menschen ermöglichen. Zuständig für das Pflegegeld ist jener Entscheidungsträger, der die Rente oder Pension auszahlt und richtet sich nach der Grundleistung.
Anspruch auf Pflegegeld wird gewährt, wenn eine
Das Pflegegeld ist eine einkommensunabhängige Leistung und abhängig von dem ermittelten
Anspruch auf Pflegegeld wird gewährt, wenn eine
Pflegebedürftigkeit
durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK
) festgestellt und mindestens einPflegegrad
2 bestimmt wurde.Pflegegrad
. Die monatliche Höhe bei häuslicher Pflege durch Angehörige beträgt:Pflegegrad
1 = 0 EuroPflegegrad
2 = 332 EuroPflegegrad
3 = 573 EuroPflegegrad
4 = 765 EuroPflegegrad
5 = 947 Euro
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