Private Krankenversicherung Lexikon
Pflegegrad 1
Die
Der Gutachter verteilt entsprechend der
Wünschen Betroffene eine
Betroffene, bei denen eine
Pflegebedürftigkeit
wird in fünf Stufen eingeteilt. DerPflegegrad
1 ist die niedrigste Stufe, der Betroffene ist nur geringfügig in seiner Lebensführung beeinträchtigt. DenPflegegrad
stellt bei gesetzlich Versicherten ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK
) fest. Bei privat Versicherten ist Medicproof zuständig.Der Gutachter verteilt entsprechend der
Pflegebedürftigkeit
Punkte. Zwischen 12,5 und 27 Punkten (bei maximal 100) erhält der Pflegebedürftige Leistungen nach demPflegegrad
1. Menschen, denen derPflegegrad
1 zugewiesen wird, können sich noch gut selbst versorgen. Sie benötigen nur wenig fremde Hilfe. Dementsprechend gering fallen die Leistungen aus. Der Antragsteller bekommt kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen.Wünschen Betroffene eine
Tagespflege
oder die Pflege in der Nacht, erhalten sie nur denEntlastungsbetrag
in Höhe von 125 Euro, den sie unter anderem auch hierfür verwenden können. Den Rest müssen sie selbst bezahlen. Einen Anspruch aufKurzzeitpflege
gibt es nicht.Betroffene, bei denen eine
Pflegebedürftigkeit
festgestellt wurde, haben Anspruch auf verschiedene Geldleistungen. So können sie einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 4.000 Euro für dieWohnraumanpassung
beantragen. Wer einenHausnotruf
nutzen möchte, kann eine monatliche Bezuschussung von bis zu 25 Euro erhalten.zurück

